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Gebührenermäßigungen in Kitas

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Wie werden Gebühren in der Kita reduziert
Wie werden Gebühren in der Kita reduziert

Gebührenermäßigung für Einrichtungen in der MKF

Seit dem 1.09.2024 gelten neue Regelungen zur Gebührenermäßigung. Die Eltern müssen sich nicht wie bisher an die Zentrale Gebührenstelle wenden, sondern die Beiträge können direkt vom Träger reduziert werden. Diese entgangenen Beiträge werden auf das Defizit angerechnet und damit ausgeglichen.

 

Reduzierung Elternbeitrag (NICHT Essensgeld)

Die Beiträge können ohne Antrag auf Einkommensberechnung auf bis zu 0€ reduziert werden, wenn die Eltern einen Nachweis vorlegen, dass einer der folgenden Ermäßigungstatbestände erfüllt ist.

·       Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites (II) bzw. nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften (XII) Buches Sozialgesetzbuch

·       Bezug von Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz

·       Kinderzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes

·       Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

·       Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 Asylgesetz

·       Leistungen zur Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII in gemeinsamen Wohnformen oder in Frauenhäusern

·       Heimkinder

·       Pflegekinder

·       Besondere sozialpädagogisch begründeten Notlagen

·       München-Pass-Inhaber*Innen

·       Förderung nach dem bayerischen Krippengeld

·       Kinder mit Ordnungsnummer 3 und höher

Die entsprechenden Nachweise müssen von einer bevollmächtigten Person des Trägers eingesehen werden und mit dem Formular Ermäßigungstatbestände dokumentiert werden. Aus Datenschutzgründen dürfen die Nachweise nicht in den Kinderakten abgelegt werden.

 

Achtung:

Im Hort darf der Elternbeitrag aus oben genannten Gründen direkt auf 0€ reduziert werden (Ausnahme Zweitkinder siehe unten).

In der Krippe darf der Elternbeitrag zunächst maximal auf 100€ reduziert werden, wenn einer der genannten Ermäßigungstatbestände zutrifft.

Die Familien sind seit 1.9.24 im ersten Schritt nur noch auf eine Ermäßigung auf 100€ berechtigt, da jede Familie mit einem Nettoeinkommen unter 60.000€ einen Anspruch auf das Bayerische Krippengeld hat.

Dieses kann hier beantragt werden.

 

Zweitkinder

Die Beiträge für Geschwisterkinder mit der Ordnungsnummer 2 werden in Krippe und Hort im ersten Schritt auf die Hälfte reduziert.

Wenn die Familie jedoch keinen Anspruch auf Krippengeld hat und einen Ablehnungsbescheid vorlegt, wird der Beitrag auf 0€ reduziert, bzw. bei einer Buchungszeit von mehr als 8 Std. um weitere 100€ reduziert.

 

 

Wenn keiner der oben genannten Gründe vorliegt

oder Ihre Einrichtung an keinem der Münchner Fördermodelle teilnimmt,

oder die Familie auch die Verpflegungspauschale ermäßigt haben möchte*,

muss sie sich an die Wirtschaftliche Jugendhilfe wenden und einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen.

Es wird dort im Einzelfall geprüft, ob und in welcher Höhe die Beiträge für Betreuung und Essen übernommen werden.

Die Einrichtung muss dazu eine Bescheinigung über die zu leistenden Beiträge sowie eine Abtretungserklärung ausfüllen.

 

Weitere benötigte Unterlagen:

·       Nachweise über das Gesamteinkommen der Familie

·       Nachweise über die Ausgaben der Familie

·       Nachweis über das Sorgerecht

·       Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung

Kopien dieser Dokumente müssen entweder per Post bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des zuständigen Sozialbürgerhauses eingereicht werden oder der Antrag wird online gestellt:

 

*Wenn die Familie Jobcenterleistungen erhält, wendet sie sich im ersten Schritt am besten an ihren zuständigen Sachbearbeiter.


 

 

Gebührenermäßigung in EKIs (Krippe und Hort)

Ihre Einrichtung ist eine EKI und wird über das EKI-Modell bzw. EKI plus gefördert?

Die Familie wendet sich wie bisher an die Zentrale Gebührenstelle und stellt einen Antrag auf Einkommensberechnung mit den Einkommensnachweisen aus dem Vor-Vorjahr.

Je nach Einkommensgrenzen laut vorliegendem Bescheid können die Beiträge reduziert werden.

 

Geschwisterermäßigung in EKIs:

Für Geschwister gelten ebenfalls die gleichen Grundsätze wie bisher.

Der Elternbeitrag für das zweite Kind wird um eine Einkommensstufe ermäßigt.

Ab dem dritten Kind muss kein Elternbeitrag gezahlt werden.

Dazu muss der Antrag auf Geschwisterermäßigung vorliegen sowie der Kindergeldbescheid.

 

Die entgangenen Elternbeiträge werden über die Differenzförderung berechnet und ausgeglichen.

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